201502.23
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Das Mindestlohngesetz (MiLoG)

Die Einführung des Mindestlohngesetz zum 01.01.2015 bringt viele Rechtsunsicherheiten. Dies liegt unter anderem am unklaren Gesetzestext, der von der Großen Koalition offenbar mit heißer Nadel gestrickt wurde. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind verunsichert und wissen nicht, wie sie mit den Neuerungen umgehen sollen.

  • Wie sind die Dokumentationspflichten?
  • Können Sachbezüge angerechnet werden?
  • Gilt das MiLoG auch für Vereine?

Es gibt viele weitere Unklarheiten, welche die Gerichte in der Zukunft erst klären müssen.

Dass die Bundesregierung auch nicht weiß, wie sie mit dem Gesetz umgehen soll, zeigt die aktuelle Pressemitteilung unserer Ministerin, die verkündet, dass das MiLoG nicht für Vertragsamateuere gelten soll – entgegen dem klaren Gesetzeswortlaut!

Bei Fragen hilft Ihnen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Jarno C. Kirnberger.