202102.21
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Private Knöllchen?

Die Anbieter im Internet, die eine App anbieten, mit den Falschparker auf Privatgrundstücken angezeigt werden können, häufen sich. Nebenbei Geld verdienen und für jede Anzeige auch noch einen Bonus bekommen, ist sehr verlockend. Dieses Geschäftsmodell funktioniert vielleicht nicht mehr lange.

Die Anbieter entsprechender Dienste machen damit Werbung, dass dem Kunden keine Kosten entstehen. Einfach per App registrieren, ein paar Fotos vom Falschparker auf dem eigenen Grundstück hochladen und schon erhält man eine Gutschrift. Der Falschparker wird abgeschleppt, oder erhält zumindest von einer Anwaltskanzlei ein ziemlich teures Knöllchen. Mit der staatlichen Verkehrsüberwachung und Bußgeldern hat dies nichts zu tun. Dies ist schon daran zu erkennen, dass die Kosten, welche die entsprechenden Dienstleister verlangen, das Vielfache einer Ordnungswidrigkeitenanzeige kosten.

Nunmehr hat das Amtsgericht Hamburg im Urteil vom 7. August 2020, Aktenzeichen 811b C 87/20 entschieden, dass der Dienstleister parknotruf.de keinen Anspruch auf Kostenerstattung für die Abschleppkosten gegenüber dem angeblichen Falschparker hat. Was steckt dahinter? Die Dienstleister lassen sich die Kosten für das Abschleppen, die Adressermittlung und die Anwaltskosten vom Inhaber des Grundstücks abtreten. Ob diese Abtretung möglich und wirksam ist hat das Amtsgericht geprüft. Nein, so das Ergebnis.

Denn eine Abtretung setze voraus, dass zunächst ein Anspruch besteht. Da die Dienstleister auf ihrer Homepage (hier die Firma Parknotruf.de) aber Werbung damit machten, dass für den Inhaber des Grundstücks keinerlei Kosten entstehen, kann auch kein Anspruch abgetreten werden. Denn wer seinem Vertragspartner eine kostenlose Leistung anbietet, kann hierfür keine Kosten von einem Dritten verlangen. Daran ändert auch der Hinweis auf der Homepage nicht, dass für den Abgeschleppten erhebliche Kosten entstehen. Die Homepage wirbt übrigens bis heute weiter damit, dass die Angelegenheit „100 % kostenlos für den Melder“ ist und die Abschleppkosten nur der Falschparker zu zahlen hat.

Wir gehen davon aus, dass in der Zukunft neue Modelle aus dem Boden sprießen. Wenn Sie von einer entsprechenden privaten Anzeige betroffen sind, während sie sich! Ihr Ansprechpartner in der Kanzlei ist Herr Rechtsanwalt Jarno Kirnberger.