202103.28
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Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung und neuer Job?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung soll prinzipiell den Fall abdecken, dass man die berufliche Tätigkeit dauerhaft nicht mehr ausführen kann. Problematisch wird es, wenn man einen anderen Job findet. Was passiert mit den Leistungen?

Oft sehen die Vereinbarungen mit dem Versicherer nur eine Leistungspflicht aus der Versicherung vor, wenn der Versicherungsnehmer auch nicht zu einer anderen Tätigkeit in der Lage ist zu arbeiten. Die andere Tätigkeit muss der Ausbildung, den Fähigkeiten und der bisherigen Lebensstellung des Versicherten entsprechen. Zudem darf er eben eine solche Tätigkeit auch nicht mehr ausüben.

Dies zu beurteilen ist regelmäßig schwierig. Wir möchten dies an zwei Beispielen aus der Rechtsprechung erläutern:

Im ersten Fall war der Versicherungsnehmer als Heizungsmonteur tätig. Er begab sich in eine Umschulung zum technischen Zeichner und konnte letztlich in etwa das gleiche Gehalt verbuchen. Er berief sich darauf, die Berufe seien nicht nach den oben genannten Kriterien vergleichbar. Insbesondere genieße man als Heizungsmonteur eine höheres gesellschaftliches Ansehen. Zudem wurde eingewandt, dass die Verdienstmöglichkeiten im alten Beruf durch die steigende Berufserfahrung ebenfalls gestiegen wären.

Im zweiten Fall argumentierte der Versicherungsnehmer ähnlich. Er schulte vom Estrichleger zum Großhandelskaufmann um. Er argumentierte, als Estrichleger hätte er mehr gesellschaftliche Wertschätzung erfahren, später einen Meistertitel erworben und ein Firmenfahrzeug erhalten.

Das OLG Oldenburg gab jedoch in beiden Fällen dem Versicherer recht.

Es sah die Auffassung zur geringeren gesellschaftlichen Stellung als nicht nachgewiesen an. Außerdem sei die Frage der potentiellen Gehaltssteigerungen im Handwerksbereich nicht relevant, weil auf die Lebensstellung bei Eintritt des Versicherungsfalls abgestellt werden muss. Dementsprechend erteilte das Gericht auch eine Absage, was die Prognose im Hinblick auf die Chancen und Erwartungen des Versicherungsnehmer betraf.

Das zeigt, dass gerade bei der Berufsunfähigkeitsversicherung immer ein Fachmann zurate gezogen werden sollte. Versicherungsrechtliche Fragen beantworteten Rechtsanwalt Jarno Carl und Rechtsanwältin Tanja Ringeisen.