202002.18
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Armer Schuldner – Pech gehabt? Nicht immer!

Was bringt ein Urteil, wenn beim Schuldner nichts zu holen ist? Das werden wir häufig gefragt und haben eigentlich immer die passende (Juristen) Antwort parat: Das kommt drauf an! Natürlich besteht die Möglichkeit, aus einem Urteil 30 Jahre lang Vollstreckungsmaßnahmen zu betreiben. Die Ausdauer und die Konsequenz, regelmäßig die wirtschaftliche Situation des Schuldners zu checken um letztlich festzustellen, dass sich nichts zum Vorteil des Gläubigers verändert hat, haben jedoch die Wenigsten.

Und auch dann bestätigt sich wieder, dass viele gar nicht wissen, wogegen sie versichert sind. Ein Zusatzbaustein der eigenen Haftpflichtversicherung kann hier nämlich Abhilfe schaffen. Er nennt sich häufig „Forderungsausfallschutz“.

Ein Beispiel:

Der Versicherungsnehmer war Eigentümer eines stationär ausgebauten Mobilheims auf einem Campingplatz. Dieses wurde bei einem Brand zerstört, weil der Nachbar unsachgemäß mit einer Gasflasche hantiert hatte. Der Versicherungsnehmer hatte sodann ein Versäumnisurteil gegen ihn erlangt. Dort war aber wegen Insolvenz kein Geld zu bekommen. Der Versicherungsnehmer verlangte das Geld nun von seinem Privathaftpflicht-Verischerer, da dort auch das Risiko des Forderungsausfalls mitversichert ist.

Der VR zahlte nicht. Für transportable Mobilheime bestehe kein Versicherungsschutz. Außerdem stamme das erwirkte Versäumnisurteil nicht aus einem „streitigen Verfahren“ oder gerichtlichen Vergleich, wie es aber die Versicherungsbedingungen vorsehen. Auch habe es keine fehlgeschlagene Zwangsvollstreckung gegeben.

Das LG Coburg verurteilte den VR zur Zahlung (21.9.18, 22 O 133/18). Bei der Forderungsausfallversicherung ist der Versicherungsnehmer so zu stellen, als wäre der Schädiger selbst versichert. Es kommt also darauf an, ob dessen schädigendes Verhalten vom Versicherungsschutz erfasst wäre. Diese Voraussetzung bejahte das Landgericht für das Mobilheim. Dieses war soweit umgebaut, dass es nicht mehr fortbewegt werden konnte. Es war daher eher als versichertes Wochenendhaus anzusehen und nicht als transportables Mobilheim.

Die Versicherungsbedingungen waren bei der Frage, was unter einem „streitigen Verfahren“ zu verstehen ist, nicht ganz eindeutig formuliert. Dies ging zulasten des VR.

Wichtig aber auch hier: Ohne einen Blick in die allgemeinen Versicherungsbedingungen kann die Frage, ob der Versicherer eintrittspflichtig ist, nicht beantwortet werden.

Daher unser Tipp: Lassen Sie den Sachverhalt vom Fachmann prüfen! Wir helfen weiter.