201102.16
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Wildunfall: Tiere kennen keine Regeln

In der dunklen Jahreszeit kommt es immer häufiger zu Unfällen mit Tieren.

Gerade in der Dämmerung wechselt das Wild auf vertrauten Wegen und nimmt dabei auch auf unsere Straßen keine Rücksicht. Abgesehen davon, dass durch Wildunfälle sehr gefährliche Situationen entstehen können, stellt sich auch die Frage, wie dies in rechtlicher Hinsicht zu bewerten ist.

Unser Tip: Damit Sie später gegenüber der Versicherung Ihre Ansprüche geltend machen können, verständigen Sie auf jeden Fall die Polizei und bestehen Sie darauf, dass auch der zuständige Jagdausübungsberechtigte (Förster, Jagdpächter) hinzu gerufen wird. Denn: Ohne die amtliche Wildunfallbescheinigung erhalten Sie später von der Teilkaskoversicherung keinen Cent.

Dabei gilt: Gezahlt wird nur bei Wildunfällen mit Haarwild. Wild ist in § 1 Bundesjagdgesetz (BJagdG) definiert: Alle Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen. Dabei kann es schnell zu Kuriositäten kommen.

Denn nicht alle Tiere, die Haare haben und in der freien Wildbahn unterwegs sind, gehören auch zum jagbaren Wild. Dies ist in den Jagdgesetzen der Bundesländer durchaus unterschiedlich geregelt.

Suchen Sie sich deswegen nach der Unfallaufnahme immer rechtlichen Rat!