201102.04
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DS-GVO Abmahnung: Nichts genaues weiß man nicht

Die DSGVO ist in Kraft, die erste Abmahnwelle rollt über Deutschland.

Datenschutzerklärung mangelhaft und schon folgt die Abmahnung. Im Internet verfestigt sich seit den letzten Tagen die Auffassung, eine mangelhafte Datenschutzerklärung könne nicht zu Abmahnung führen.

Tatsächlich ist diese Auffassung aber reißerisch und dient nur dazu Aufsehen zu erregen. Die Frage, ob nach eine nach der DSGVO fehlerhafte Datenschutzerklärung auf einer Homepage, zur Abmahnung führen kann, muss aktuell mit einem ganz klaren „Weiß man noch nicht“ beantwortet werden. Denn noch hat kein Gericht dazu entschieden.

Und damit ist eines klar: Eine Website zu betreiben, ohne eine nach den Vorgaben der DSGVO erstellte Datenschutzerklärung zu betreiben ist ein großes Risiko, wenn nicht sogar grob fahrlässig und kann im schlimmsten Fall richtig teuer werden.

Jedenfalls war es nach altem Recht ohne Probleme möglich, eine Abmahnung auf eine fehlerhafte oder fehlende Datenschutzerklärung zu stützen.

Rechtsanwalt Kirnberger berät Sie hierzu individuell.