202107.05
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Härtefall des Mieters bei Eigenbedarfskündigung?

Gegen die Eigenbedarfskündigung kann der Mieter wenig einwenden. Es sei denn es liegt ein Härtefall vor. Dieser Einwand wird oft ins Feld geführt. Erfolg hat er nur selten. In zwei Urteilen hat der BGH dazu Vorgaben gemacht (AZ.: VIII ZR 180/18 und 167/17). Bestimmte Fallgruppen gibt es nicht. Der Mieter muss konkret einwenden, dass er durch die Kündigung in seiner Gesundheit beeinträchtigt ist. Im Einzelfall muss das Gericht durch einen Sachverständigen prüfen, welche gesundheitlichen Folgen mit dem Umzug verbunden sind. Maßgeblich ist der Schweregrad der zu erwartenden Gesundheitsbeeinträchtigungen. Der Gutachter muss eine Prognose der Wahrscheinlichkeit bestimmen. Maßgeblich ist die Verwurzelung im bisherigen Umfeld je nach Persönlichkeit, körperliche und psychische Verfassung des Mieters.

Sie sehen: die erfolgreiche Abwehr einer Kündigung wegen eines Härtefalls muss mit anwaltlicher Hilfe sorgfältig begründet werden