202104.23
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WG Mietvertrag kündigen – ein Problem?

Das Landgericht Frankfurt musste folgenden Fall entscheiden:

Zwei Frauen schlossen im Jahr 2017 einen Mietvertrag über eine Wohnung ab und bildeten eine WG. Als eine der beiden im März 2020 ausziehen wollte, erklärte sich die andere zunächst damit grundsätzlich einverstanden. Sie wollte die Kündigung jedoch nicht schnellstmöglich, sondern erst zum Ende des Jahre 2020 akzeptieren. So hätte sie ausreichend Zeit für die Suche nach einer anderen Wohnung.

Sie erklärte sich außerdem dazu bereit, die Miete alleine zu zahlen. Die Mitmieterin wollte jedoch sofort die Kündigung aussprechen und erhob Klage auf Erteilung der Zustimmung zur Kündigung gegen ihre Mitbewohnerin.

Was hat das AG entschieden?

Das Amtsgericht Frankfurt a.M. gab der Klage statt. Der Klägerin stehe ein Anspruch auf Zustimmung zur Kündigung des Mietvertrags zu.

Was ist in der Berufung passiert?

Das Landgericht Frankfurt hingegen entschied zu Gunsten der Beklagten. Der Anspruch eines Mitmieters auf Zustimmung zur Kündigung ohne weitere Voraussetzungen entspreche nicht der Interessenslage einer Wohngemeinschaft. Dadurch würde einem Mitbewohner die Möglichkeit geschaffen, ausgehend von dem einseitigen Wunsch, auszuziehen. Die Auflösung des Mietverhältnisses jedoch betreffe die gesamte WG, damit könnte unter Umständen der Auszug aller Mitbewohner erzwungen werden.
Eine Wohngemeinschaft sei eine GbR. Deswegen besteht ein Anspruch auf Zustimmung zur Kündigung nur, wenn sich das Festhalten am Mietvertrag durch einen der Mieter im Einzelfall als treuwidrig darstellt. Das ist dann der Fall, wenn sich ein Mitbewohner dauerhaft einer einvernehmlichen Lösung verweigert und die Kündigung auch für die Zukunft kategorisch ausschließt.

Was bedeutet das?

Den einzelnen Mitbewohnern einer WG steht kein Anspruch auf Zustimmung zur Kündigung des Mietvertrages gegen die jeweils anderen Mitbewohner zu.

Bei mietrechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an Rechtsanwältin Sabine Klein, unter anderem Fachanwältin für Miet- und WEG Recht.