202001.31
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Gewohnheitsrecht im Nachbarschaftsstreit

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass im Verhältnis zwischen Nachbarn ein Wegerecht nicht durch Gewohnheitsrecht entstehen kann – auch dann nicht, wenn dies jahrzehntelange Praxis war. Außerhalb des Grundbuchs kann demnach ein Wegerecht nur aufgrund schuldrechtlicher Vereinbarung oder als Notwegrecht bestehen.

Streitig war ein seit über 30 Jahren bestehendes Recht, welches der Grundstückseigentümer gekündigt hatte. Zu recht. Denn es war nicht durch eine Eintragung im Grundbuch gesichert.

Diese brandneue Entscheidung vom 24.01.2020 – V ZR 155/18 sorgt für viel Klärungsbedarf. Wer eine sichere Grundlage schaffen möchte, sollte sich unbedingt anwaltlich beraten lassen. Rechtsanwalt S. Klein ist Ihr Ansprechpartner.