202107.06
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Überstunden und Arbeitszeit

Überstunden und gesetzlich zulässige Arbeitszeit stehen in einem ständigen Widerspruch. Im Arbeitsvertrag ist eine bestimmte Arbeitszeit vereinbart, die der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer verlangen kann. Wenn die Vertragsparteien auch die Verpflichtung zu Überstunden vereinbart haben, darf das nur im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes passieren.

Wenn der Arbeitgeber die Überstunden nicht freiwillig bezahlt, oder durch Freizeit ausgleicht, hat es der Arbeitnehmer oft schwer. Er muss im Streitfall beweisen,

  • von wann bis wann er gearbeitet hat
  • was er gearbeitet hat
  • dass die Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet oder zumindest geduldet waren.

Gibt es eine elektronische Zeiterfassung, kann sich der Arbeitnehmer darauf berufen. Ganz besonders dann, wenn die Überstunden regelmäßig erfasst und zum Beispiel auf der Lohnabrechnung ausgewiesen werden. Gibt es keine Zeiterfassung, wird es schwieriger. Die Rechtsprechung muss noch klären, wie die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs zur Erfassungspflicht zu verstehen sind. Der EuGH hat klargestellt, dass jeder Arbeitgeber verpflichtet ist, Überstunden zu dokumentieren. Grund ist, dass dies ein Teil des Arbeitsschutzes ist. Ob daraus auch ein Recht des Arbeitnehmers auf Einsicht in die Unterlagen folgt, ist nicht geklärt. Auch ist unklar, ob bei Fehler einer arbeitsschutzrechtlichen Aufzeichnung eine Beweislast zu Gunsten des Arbeitnehmers eintritt.

Komm es zum Streit, ist die Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wichtig.