202109.08
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Überblick: Kündigungsfristen im Mietrecht

Mietverhältnisse sind immer dann auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, wenn die Parteien nicht anderes vereinbart haben.

In der Wohnraummiete ist eine zeitliche Befristung des Mietvertrages die Ausnahme und daher auch nur dann zulässig, wenn der Vermieter bereits bei Beginn des Mietvertrages für die Beendigung ein berechtigtes Interesse benennen kann. Die Kündigungsfristen dienen den Interessen der jeweiligen Mietvertragspartei. Damit sich jede Partei auf die Beendigung des Mietvertrages und die damit verbundenen Folgen einstellen kann, hat der Gesetzgeber einen Übergangszeitraum zwischen der dem Vertragspartner mitgeteilten Entscheidung über die Beendigung des Mietverhältnisses und den Zeitpunkt der Beendigung geregelt (Kündigungsfrist).

Die Kündigungsfristen bei Geschäftsraummietverträgen sind dabei völlig anders zu bemessen als die bei privatem Wohnraum.

Überblick Kündigungsfristen

Es gibt die unterschiedlichsten Kündigungsfristen, bei privaten Wohnraummietverträgen zum Beispiel die folgenden:

543 Abs. 1 BGB Kündigung aus wichtigem Grund

Hier muss ein schwerer Verstoß des Mieters gegen Pflichten aus dem Mietvertrag vorliegen. Der Mietvertrag endet sofort bei Zugang der Kündigung. Schwere Verstöße können Straftaten gegen den Vermieter sein; Aber auch beharrliche Verstöße gegen den Mietvertrag. Manche Gründe müssen abgemahnt werden.

573 Abs. 1, Abs. 2 Nr.2 BGB Eigenbedarfskündigung

Eigenbedarf liegt vor, wenn der Vermieter die ganze Mieterwohnung für sich selbst oder für eine zu seinem Hausstand gehörende Person nutzen will. Die Kündigungsfrist beträgt hier knapp drei Monate. Eine Kündigung ist nämlich täglich möglich, spätestens bis zum dritten Werktag des Monats mit Wirkung zum Ablauf des übernächsten Monats bei einer Mietzeit von weniger als fünf Jahren.

580 a Abs. 2 BGB Kündigung eines Geschäftsraummietvertrages

Hier beträgt die Kündigungsfrist ein knappes Kalendervierteljahr. Die Kündigung ist täglich möglich bis spätestens am dritten Werktag eines Kalendervierteljahres mit Wirkung zum Ablauf des nächsten Kalendervierteljahres. Die Klauseln im Geschäftsraummietvertrag sind vielfältig. Sie müssen immer sehr genau prüfen, was vereinbart worden ist. Ob die Vereinbarung auch wirksam ist, häng immer vom Einzelfall ab.

Sonderkündigungsfristen

Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl an Sonderkündigungsfristen zum Beispiel bei einem Erbfall, bei Erwerb des Hauseigentums in der Zwangsversteigerung, bei Nichtzahlung der Kaution oder Störung des Hausfriedens.

In vielen Fällen ist dabei zu beachten, dass wirksame Kündigungsfristen im Einzelfall eine vorausgegangene Abmahnung erfordern. Manche Pflichtverletzungen des Mieters müssen zunächst gerügt werden, dem Mieter muss eine Frist zur Abhilfe eingeräumt werden. Erst bei einem weiteren Pflichtenverstoß kann dann eine Kündigung innerhalb wirksamer Kündigungsfrist ausgesprochen werden.

  • Was muss ich als Mieter oder Vermieter bei meiner Kündigungsfrist beachten?
  • Wie berechnen Sie als Mieter die Kündigungsfrist mit der Sie kündigen können?
  • Was tun Sie als Vermieter, wenn Sie ein Mietverhältnis mit wirksamer Kündigungsfrist beenden wollen?

Angesichts der Fülle an Kündigungsfristen ist es immer ratsam einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen.

Ansprechpartner

In unserer Kanzlei Kundler Kirnberger Klein ist Frau Rechtsanwältin Sabine Klein, unter anderem Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht oder Frau Laura Wilhelm, Rechtsanwältin, Ihre Ansprechpartnerin.