202103.21
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Kosten für Sachverständigengutachten in Bußgeldsachen

Wir verteidigen unsere Mandanten nicht allein. Durch ein Sachverständigengutachten werten wir die Messdaten aus. Die Kosten dafür sind hoch. Teilweise höher als das Bußgeld selbst. Solange eine Rechtsschutzversicherung die Kosten trägt, ist das kein Problem. Wenn unser Mandant aber Selbstzahler ist, stellt sich die Frage, ob er das Geld zurückbekommt.

Eine Einstellung des Bußgeldverfahrens hat zur Folge, dass der Betroffene seine Kosten selbst trägt. Die Staatskasse trägt die Kosten des Verfahrens. Ausnahmsweise können die Kosten eines Privatsachverständigengutachtens als notwendige Kosten der Verteidigung angesehen werden. Zumindest dann, wenn die Einstellung auf einem vom Betroffenen eingeholten Privatgutachten beruht. Das hat das Landgericht (LG) Stuttgart am 28. Dezember 2020 (20 Qs 21/20) entschieden. Das Verfahren wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung musste wegen des Gutachtens eingestellt werden. Die Kosten trug die Staatskasse.

Der Beschluss ist ein großer Erfolg für Betroffene. Oft belächeln Richter und Behörden Gutachten, welche die Verteidigung vorlegt. Teilweise liest man auch herablassendes. „Der so genannte Sachverständige“ darf ich das Amtsgericht St. Ingbert zitieren. Polemik ist das allemal. Nahe an der Befangenheit? Wer weiß. Der Richter hat jedenfalls gewusst, dass über ihm der blaue Himmel strahlt. Meine Erfahrung ist ganz klar: Wenn ein Urteil nicht mehr durch eine Rechtsbeschwerde angegriffen werden kann, verschließen viele Gerichte ganz einfach die Augen. Ihr Jarno Kirnberger.