201511.29
1

eBay: Schadensersatz bei Auktionsabbruch

Der Abbruch einer eBay Auktion kann den Verkäufer teuer zu stehen bekommen.

Ganz aktuell hatte sich der Bundesgerichtshof (Urteil vom 23.09.2015) mit dem Thema zu beschäftigen: Der Beklagte bot auf der Internetplattform eBay einen Jugendstil-Gussheizkörper zu einem Startpreis von 1,00 € an, beendete jedoch drei Tage nach Beginn der Auktion diese unter Streichung aller Angebote vorzeitig.

Der zu diesem Zeitpunkt mit einem Gebot von 112,00 € höchstbietende Kläger behauptet, er hätte den Heizköper für 4.000,00 € verkaufen können und fordert mit seiner Klage diesen Betrag abzüglich der von ihm gebotenen 112,00 €, mithin 3.888,00 € vom Beklagten.

Anders als das Landgericht hat der Bundesgerichtshof ferner entschieden, dass ein Grund für das Streichen eines Angebots während der laufenden Auktion nicht nur vorliegen, sondern hierfür auch ursächlich geworden sein muss. Hieran fehlte es aber, weil nach dem Vortrag des Beklagten für die Streichung des Gebots nicht ein Verhalten des Klägers, sondern die (bestrittene) Zerstörung der Ware ausschlaggebend gewesen war.

Bei der erneuten Verhandlung der Sache wird das Landgericht deshalb der Frage nachzugehen haben, ob der Heizkörper innerhalb der Auktionsfrist unverschuldet zerstört wurde und der Beklagte deshalb zur Streichung seines Angebots berechtigt war.

Streitigkeiten bei eBay löst Herr Rechtsanwalt Jarno C. Kirnberger und sein Team!