201805.15
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BGH: Dashcam unter bestimmten Umständen zulässig

Die lange erwartete Entscheidung des BGH zu Dashcams wurde soeben veröffentlicht. Der BGH geht davon aus, dass die Verwertung von Aufnahmen so genannter Dashcams zu Beweiszwecken unter bestimmten Bedingungen zulässig ist.

Er hat sich mit den verschiedensten rechtlichen Fragen, auch zum Datenschutz auseinandergesetzt. Wir hoffen, dass diese Entscheidung dazu beiträgt, ein bisschen mehr Klarheit in die Unfallabwicklung zu bringen.

Im heutigen Urteil (15.05.2018 – VI ZR 233/17) hat unser oberstes Gericht jedenfalls eine ganze Menge Klarheit geschaffen und allen Fachanwälten für Verkehrsrecht unter die Arme gegriffen.

Auf der anderen Seite ist damit auch klar, wann ein Autofahrer eine Dashcam in sein Auto montieren und den Verkehr „überwachen“ darf.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Infoseite zum Verkehrsrecht.