202008.04
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Urlaubskürzung bei Kurzarbeit

Gerade jetzt, nach Ende der Urlaubssaison, stellt sich für die Arbeitnehmer die Frage, wie viel von ihrem Jahresurlaub noch übrig ist. Bei dieser Frage ist von Bedeutung, ob der Arbeitgeber den Jahresurlaub kürzen darf, wenn zuvor wegen der Corona-Pandemie Kurzarbeit angeordnet wurde.

Diese Frage ist nach deutschen Recht nicht eindeutig zu beantworten.

Das Bundesurlaubsgesetz regelt nicht, wie sich der Urlaubsanspruch bei Kurzarbeit berechnet. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat jedoch bereits im Jahr 2012 festgestellt, dass Urlaubsansprüche nicht entstehen, wenn wegen Kurzarbeit Null gar nicht gearbeitet wurde. Das Bundesarbeitsgericht hat hierzu bislang noch keine Entscheidung getroffen.

Wenn es jedoch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes anwendet, würde dies bedeuten, dass die Arbeitgeber gegebenenfalls berechtigt sind, den Urlaubsanspruch zu kürzen. Sind wegen der Anordnung von Kurzarbeit ganze Arbeitstage in einer Woche weggefallen, würde sich der Urlaubsanspruch wie bei Teilzeitarbeit verringern. Nur dann, wenn sich lediglich die täglichen Arbeitsstunden, nicht aber die Arbeitstage, reduziert haben, bleibt es bei dem vollen Urlaubsanspruch.

Es mehren sich jedoch die Stimmen, die es für ungerechtfertigt halten, die Folgen der Corona-Pandemie in Form eines verkürzten Urlaubsanspruchs dem Arbeitnehmer aufzubürden. Diese Stimmen halten auch die genannte Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes auf die Anordnung von konjunkturbedingter Kurzarbeit nicht für anwendbar.

Endgültige Klärung in dieser Frage kann und wird jedoch erst ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts bringen.

Bis dahin sollte man es als Arbeitnehmer genau prüfen lassen, wenn der Urlaubsanspruch wegen angeordneter Kurzarbeit gekürzt werden soll. Zur Prüfung, ob die Kürzung als solches und dann auch in der vorgenommenen Höhe gerechtfertigt ist, sind unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht, Herrn Rechtsanwalt Jarno Kirnberger und Frau Rechtsanwältin Tanja Ringeisen, Ihre richtigen Ansprechpartner.