201110.24
1

Neues vom Arbeitsrecht

Im Jahr 2010, sowie den ersten Monaten in 2011 hat sich arbeits-rechtlich wieder einiges getan. Diesmal war es weniger der Gesetzgeber, der für große Änderungen gesorgt hat. Vielmehr haben die Gerichte einige neue Ideen ins Spiel gebracht.

Viel diskutiert war die Emmely-Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (2 AZR 541/09): Eine langjährige Mitarbeiterin einer Supermarktkette hatte einige Pfandbons, welche dem Arbeitgeber gehörten und einen Wert von ca. 1,30 EUR hatten, für sich selbst eingelöst. Die fristlose Kündigung „wegen Diebstahl“ wurde vom BAG als rechtswidrig angesehen.

Seither geht das Gerücht um, ein geringfügiges Vermögensdelikt kann nicht mehr zur Kündigung führen. Dies ist falsch! Es kommt immer auf den Einzelfall an. Hier war u.a. entscheidend, dass die Mitarbeiterin seit 1977 (!) ohne Verfehlungen gearbeitet hat.

Aber auch der EuGH (C-350/06) hat für Diskussionen gesorgt. Die Regelung im Bundesurlaubsgesetz, wonach Resturlaub verfällt, wenn er nicht bis zum 31.03. des Folgejahres genommen wird, verstößt gegen Europäisches Recht. Das BAG (9 AZR 983/07) folgt dem. Aber auch dies ist nicht unkritisch zu übernehmen.

Voraussetzung ist, dass der Urlaub wegen Krankheit nicht genommen werden kann. Der Anspruch darf auch nicht verjährt sein. Die damit verbundenen Rechtsfragen sind oft schwer zu beantworten.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Jarno C. Kirnberger.