Bezahlen wir Social Media Anbieter mit unseren Daten?
Das digitale Vertragsrecht kommt. Bei der Nutzung von sozialen Medien von Anbietern wie Facebook, Instagram und Co. wird es sich zukünftig um einen Verbrauchervertrag handeln. Der Verbraucher „bezahlt“ die Nutzung von Facebook demnach mit seinen personenbezogenen Daten im Sinne der DS-GVO.
Damit findet das Verbraucherschutzrecht Anwendung. Das bedeutet, dass Unternehmen umfassenden Informationspflichten unterliegen. Den Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht zu. Daneben sieht der Gesetzentwurf Gewährleistungsrechte des Verbrauchers im Falle eines Produktmangels vor.
Unternehmen können den Vertrag bei Widerruf der datenschutzrechtlichen Einwilligung hingegen jederzeit fristlos kündigen. Ersatzansprüche des Unternehmers gegen den Verbraucher sind hierbei allerdings ausgeschlossen.
Die Neuerungen sollen zum 01.01.2022 in Kraft treten.