201901.28
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Handyversicherung – Fluch und Segen

Wer kennt es nicht? Sobald ein neues Smartphone angeschafft wird, wird man vom Verkäufer auf die dazugehörige Versicherung angesprochen.

Bei manchen Portalen erhält man diese Versicherungen sogar kostenlos. Doch wenige machen sich Gedanken darüber, wie lange solche Versicherungen laufen und was überhaupt im Schadenfall gezahlt wird. Oft geht man dann sogar ein wenig sorgloser mit dem Handy um – man hat ja schließlich eine Versicherung.

Tritt der Versicherungsfall dann ein, ist das Erstaunen oft groß. Insbesondere wenn plötzlich bei der kostenlosen Versicherung, oder noch schlimmer, der kostenpflichtigen Versicherung, ein nicht unbeträchtlicher Selbstbehalt fällig wird. Teilweise liegt der dann sogar noch über den anvisierten Reparaturkosten, sodass die Versicherung nicht regulieren muss. Auch beliebt: ein Ausschluss für Wasserschäden.

Regelmäßig bestehen jedoch trotzdem Möglichkeiten, eine Versicherungsleistung zu erhalten. Viele Klauseln in den allgemeinen Versicherungsbedingungen sind unwirksam. Manchmal werden sie noch nicht einmal zur Vertragsgrundlage. Wir helfen Ihnen in diesen ärgerlichen Situationen gerne und fühlen den Versicherern genau auf den Zahn.

Unser Spezialist für das Versicherungsrecht ist Rechtsanwalt Kirnberger.