201906.12
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E-Scooter und Haftpflichtversicherung

Aktuell im Trend in ganz Europa und dem Rest der Welt: E-Scooter. Sie sind nützlich und sie machen Spaß. Klar ist, durch die die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) die am 15.06.2019 in Kraft treten wird, steht einer Nutzung nichts mehr im Wege.

Aber was muss man beachten?

Am wichtigsten ist: die Roller müssen versichert werden. Es handelt sich nämlich um Fahrzeuge, die der Kfz-Haftpflichtversicherung unterfallen und damit um eine Sparte der Versicherungen, die unter das Pflichtversicherungsgesetz fällt. Wenn Sie „auf gut Glück“ darauf verzichten wollen, den Scooter zu versichern, kann dies nicht nur bei einem Schaden teuer werden.

Vielmehr führen Sie dann auch ein Fahrzeug ohne Versicherungsschutz, das eigentlich versichert sein müsste und machen sich dadurch strafbar.

Also Augen auf und wenn dann doch mal ein Unfall passiert helfen wir Ihnen weiter.