201812.09
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Sturmschaden – was tun?

Sturmtief Eberhard hat seine Kreise über Deutschland gezogen. Viele sind durch das Starkwetterereignis geschädigt worden. Doch zahlt das eine Versicherung? Haben Sie überhaupt einen Anspruch auf Ersatz der entstandenen Schäden?

Eintrittspflichtig ist hier in der Regel die Hausratversicherung, sofern Einrichtungsgegenstände zerstört werden. Die Gebäudeversicherung, sowie die Vollkaskoversicherung im Kfz-Bereich können ebenfalls eintrittspflichtig sein. Dabei ist regelmäßig ein Sturmereignis der Stärke 8 erforderlich.

Prinzipiell ist in einem solchen Fall folgendes zu beachten:

  1. Informieren Sie unverzüglich ihren Versicherer. Ansonsten laufen sie Gefahr, Obliegenheiten aus dem Versicherungsvertrag zu verletzen, was letztlich dazu führen kann, dass die Versicherung die Leistung erheblich kürzen kann.
  2. Dokumentieren Sie den Schaden und machen sie Fotos. Der Schaden muss in vollem Umfang nachvollziehbar sein. Mache Sie vor allem wahrheitsgemäße Angaben.
  3. Für alle Mieter: Geben Sie unverzüglich Ihrem Vermieter Bescheid.

Sollte die Versicherung trotz alledem die Regulierung versagen, helfen wir Ihnen gerne. Rechtsanwalt Kirnberger ist unser Spezialist für Versicherungsrecht.