201005.19
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Einladung zum Personalgespräch im Krankenschein?

Einladung zum Personalgespräch während des Krankenscheins

Es kommt immer öfter vor, dass Beschäftigte vom Arbeitgeber während der Arbeitsunfähigkeit aufgefordert werden, ein Personalgespräch zu führen. Der Arbeitnehmer muss dieser Aufforderung jedoch nur dann Folge leisten, wenn ein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers zur Führung des Personalgesprächs vorliegt. Das berechtigte Interesse ist dabei zu begründen.

Es ist nämlich schwer erkennbar, warum ein Personalgespräch nicht bis zum Ende der Arbeitsunfähigkeit warten kann. Schließlich kann der Arbeitgeber ohnehin den kranken Beschäftigten in den Produktionsprozess nicht einplanen. Weiterhin muss der Arbeitnehmer überhaupt gesundheitlich in der Lage sein, der Aufforderung Folge leisten zu können.

Er ist daher berechtigt, unter Hinweis auf seine ärztlich attestierte Arbeitsunfähigkeit, dem Personalgespräch fern zu bleiben. Erteilt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer wegen des Fernbleibens vom Personalgespräch dann eine Abmahnung oder spricht gar eine Kündigung aus, ist anwaltlicher Rat dringend geboten.

Will der Arbeitnehmer an dem Personalgespräch nicht teilnehmen, sollte er, um Nachteile auszuschließen, vorab Rechtsrat einholen, um abzuklären, ob er zu Recht die Teilnahme verweigern kann.