201101.03
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Abmahnung erhalten? Ruhe bewahren

Eingangs ist darauf hin zu weisen, dass eine Abmahnung keine „Strafe“ darstellt, sondern verloren gegangenes Vertrauen wieder her stellt. D.h. der abgemahnte Vorfall ist vergessen und kann nicht mehr als Anlass für eine Kündigung verwendet werden. Erst im Wiederholungsfall droht Ärger.

Deswegen: Überlegen Sie besonnen, ob Sie gegen eine Abmahnung vorgehen wollen. Das dümmste ist arbeitsrechtlich gesehen, eine Gegendarstellung zu schreiben Damit bekommt der Arbeitgeber die Karten offen gelegt und kann nachbessern. Schlauer ist es abzuwarten.

Selbst im Kündigungsschutzprozess kann eine Abmahnung noch angefochten werden. Und nach 1-2 Jahren hat der Chef wahrscheinlich keine konkrete Erinnerung mehr, geschweige denn Beweismittel gesammelt. Fragen Sie den Fachanwalt für Arbeitsrecht, bevor Sie auf den Vorgesetzten los gehen!

Weitere Infos zum Arbeitsrecht gib es unter diesem Link.