202008.14
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Kein neuer Bußgeldkatalog

Bis auf weiteres wird es keinen neuen Bußgeldkatalog geben. Dies hat der Bundesrat in der Beratung am 18. September 2020 zur Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) beschlossen.

Diese war am 20. April 2020 in Kraft gesetzt worden, leidet allerdings an einem Formfehler. Aufgrund einer vergessenen Verweisung auf die sogenannte Ermächtigungsgrundlage sind insbesondere die Vorschriften zur Verhängung von Fahrverboten bei Geschwindigkeitsüberschreitungen vom Tisch.

Zur Erinnerung: nach der Novelle waren innerörtliche Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 20 und außerorts von mehr als 30 km/h mit einem Fahrverbot bedroht.

Das bedeutet aber nicht, dass Autofahrer nicht doch zu Fuß gehen müssen, wenn sie über die Stränge schlagen. Vor allem bei beharrlichen Verstößen, d. h. im Wiederholungsfalle oder bei besonderen Gefahrenstellen drohen dem Autofahrer weiterhin mindestens 4 Wochen Fahrverbot.

Wann das Bundesverkehrsministerium seinen faux pas wiedergutmachen wird, ist noch nicht klar. Die nächste Sitzung ist für den 9. Oktober 2020 anberaumt. Hier sollen auch Vorschriften aus dem europäischen Recht mit umgesetzt werden. Ob die strenge Verschärfung aufrecht erhalten bleibt, ist ebenfalls noch nicht entschieden.

Deswegen gilt: In jedem Fall einen Fachanwalt für Verkehrsrecht mit der Prüfung beauftragen.