201012.30
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Blitzerwarnung per Handy?

Statistisch gibt es in Deutschland etwa 14.000 Anlagen zur Geschwindigkeitsüberwachung.

Knapp unter 4000 davon sind fest installiert. Diese Geräte sind natürlich auf den Meter genau durch GPS zu erfassen. Immer mehr Firmen bieten hier den Service an, vor diesen Anlagen über eine Software zu warnen. Entsprechende Apps, die teilweise auch mobile Geräte anzeigen, gibt es kostenlos im Internet.

Fraglich ist, ob sich der Anwender in diesem Fall einer Ordnungswidrigkeit schuldig macht. Denn nach § 23 Abs. 1b) StVO ist es „dem Führer eines Kraftfahrzeugs untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben und betriebsbereit mitzuführen, dass dafür bestimmtes, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“

Dabei sind die meisten Juristen der Ansicht, dass nicht nur Navigationsgeräte mit entsprechendem Software Update unter diese Regelung, sondern auch Blitzer-Apps fallen.

Wer diese benutzt oder aber auch nur mit sich führt (weil sich das Smartphone mit der entsprechenden Software im Auto befindet) riskiert ein Bußgeld in Höhe von 75 €, sowie 4 Punkte in Flensburg.

Nur wenig besser wird es, wenn der Fahrer beim bedienen des Telefons erwischt wird. Unabhängig davon, ob das Telefon zum Telefonieren benutzt wird oder nicht droht ein Bußgeld in Höhe von 40 €, sowie ein Punkt in Flensburg.

Unabhängig davon gilt aber: wer bei einem Verkehrsverstoß erwischt wird, sollte sich dringend rechtlichen Rat suchen. Denn der Laie kann kaum durchschauen, ob Messfehler wahrscheinlich sind und wann sich die Einholung eines Sachverständigengutachtens lohnt.

Dies scheitert oft schon daran, dass nur dem Anwalt umfassende Akteneinsicht in die Bußgeldakte gewährt wird. Nur auf diese Art und Weise lässt sich klären, ob man aufgrund von Formfehlern oder fehlerhafter Messungen um das Bußgeld, den Punkt oder sogar das Fahrverbot herumkommt.

Ihr Partner „rund ums Auto“ ist Rechtsanwalt Jarno C. Kirnberger, Fachanwalt für Arbeitsrecht.