201406.18
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Hoffnung für Geblitzte!

Seit langem ist die Herausgabe der Daten des Messgerätes ESO 3.0 in unverschlüsselter Form streitig. Sachverständige hatten bei diesem Messgerät nachgewiesen, dass die Software fehlerhaft arbeitet. Was tut der Hersteller?

Er veröffentlicht eine neue Version, welche die Daten so verschlüsselt, dass der Betroffene (durch einen Sachverständigen) sie nicht mehr auswerten kann. Problem gelöst?

Nachdem der Hersteller in einem Prozess gegen Sachverständige bereits unterlegen ist und kein Urheberrecht an den Daten hat, gehen die Gerichte dazu über, den Hersteller zur Herausgabe der Rohdaten zu verpflichten. Nur so kann die Verteidigung Messfehler in Zusammenarbeit mit einem Sachverständigen nachweisen.

Aktuell hat das AG Kassel am 27.02.2014 – 381 OWi 9673 Js 32822/14 zugunsten eines Betroffenen entschieden. Geblitzte können jetzt wieder Hoffnung auf ein faires Verfahren durch Überprüfung der gesamten Messung haben.

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