201812.19
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Durchfall auf Reisen – ein Versicherungsfall?

Das OLG Celle hatte die Frage zu entscheiden, ob eine akute Durchfallerkrankung dazu führt, dass die Erstattungspflicht einer Reiserücktrittsversicherung besteht.

Der Versicherer hatte seine Auffassung nicht leisten zu müssen darauf gestützt, es wäre die Reisenden während des Fluges, sowie am Urlaubsort technisch möglich, die sanitären Anlagen aufzusuchen. Mit diesem Argument drang die Versicherung jedoch nicht weiter durch.

Wie das Gericht klarstellte, kommt es bei der versicherungsrechtlichen Beurteilung der Frage, ob eine Reise angetreten werden kann oder nicht, nicht auf die technischen Gegebenheiten, sondern vielmehr auf die Frage der Zumutbarkeit an. Dabei hat das Gericht hervorgehoben, dass das Vorliegen der krankheitsbedingten Symptomatik als maßgebliches Kriterium herangezogen werden muss, um zu beurteilen, ob der Antritt der Flugreise zumutbar ist oder nicht.

Ebenso wurde dem Versicherer erklärt, dass zu berücksichtigen ist, dass schon bei Anfahrt zum Flughafen, während es einchecken und bis zum Erreichen der für jederzeit eine Toilette zugänglich sei und ohnehin in einem Flugzeug nur eine stark begrenzte Anzahl an Bord Toiletten verfügbar ist.

So war die Versicherung zur Leistung verpflichtet. Unser Spezialist für das Versicherungsrecht ist Rechtsanwalt Kirnberger.