Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung- an alles gedacht?
Es ist nie zu früh eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung zu verfassen, im Gegenteil: Bereits in frühen Lebensjahren kann man durch Krankheit oder Unfall in eine Situation geraten, in der man seine rechtsgeschäftlichen Angelegenheiten nicht mehr alleine regeln kann. In der Vorsorgevollmacht benennen Sie eine Vertrauensperson, die für Sie Bankgeschäfte abwickeln, Verträge schließen oder kündigen, Korrespondenz…