201007.09
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ABMAHNUNG? RUHE BEWAHREN!

Das Internet ist aus der heutigen Zeit nicht mehr weg zu denken. Sowohl im privaten als auch im Geschäftlichen Bereich hat es Einzug in den Alltag gehalten. Damti stellen sich auch mehr und mehr rechtliche Probleme, die gesetzlich nicht oder nur spärlich geregelt sind.

Dies nutzen viele mehr oder weniger seriöse Personen, um Geld zu verdienen. Ganz besonders im Bereich der Abmahnungen blüht die Fantasie derer, die meinen, Rechtsverstöße abmahnen zu müssen. Dabei trifft es nicht nur Gewerbetreibende, sondern auch immer wieder Privatleute.

Hier nur einige Stilblüten:

  • Pan-Baltic GmbH mahnt Verstöße gegen die Spirituosenverordnung ab.
  • GamesTrade UG mahnt fehlende Links bei eBay zur Europäischen Streitschlichtungsstelle ab.
  • Verbraucherschutzverein mahnt wegen fehlendem Hinweis auf Allergene ab.
  • Richard Smet mahnt bei eBay wegen fehlenden Prüfzeichen bei Kfz-Beleuchtung ab.

Das Thema „Widerrufsbelehrung“ und „Grundpreisangabe“ ist nicht mehr der einzige Stolperstein. Wir stehen Ihnen mit Rat zur Seite.

Ganz wichtig: Bei Eingang einer Abmahnung ruhig reagieren und anwaltlichen Rat suchen! Ihr RA Jarno C. Kirnberger.