201803.20
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Keine Gnade beim Fahrverbot

NULL TOLERANZ! Das OLG Bamberg hat in seiner Entscheidung vom 12.2.2018 – 2 Ss 63/18 entschieden, dass ein Absehen vom Regelfahrverbot dann nicht in Betracht kommt, wenn die Geschwindigkeitsüberschreitung bei einem Überholmanöver innerorts passiert ist.

Dies gilt sogar dann, wenn es sich um eine übersichtliche, breit ausgebaute und schnurgerade verlaufende Fahrbahn ohne Wohnbebauung oder Fußgängerverkehr handelt!

Für den Fahrer war hier nach der Einlassung des Verteidigers überhaupt nicht zu erkennen, dass es sich um einen innerörtliche Straße handelt. Die Frage, warum ausgerechnet dort geblitzt werden musste, blieb offen (Ein Schelm, wer böses dabei denkt…)

Das OLG führt damit jedenfalls seine harte Rechtsprechung in Bußgeldsachen fort. Es wird daher für Betroffene immer schwerer Ausnahmen vom Regelfahrverbot zu erreichen.

Eine sinnvolle Verteidigung ist daher von Anfang an wichtig, um mit einer geschickten Einlassung auch in brenzligen Situationen ein gutes Ergebnis zu erreichen.