201801.10
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DS-GVO – Neuer Datenschutz in EUROPA

Zum 28.05.2018 wird die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Deutschland unmittelbar geltendes Recht. Viele Unternehmen zeigen sich erschreckt über die plötzliche Änderung. Dabei ist die Verordnung in Europa bereits vor 2 Jahren in Kraft getreten. Für Deutschland galt eine Übergangsfrist, die jetzt endet.

Die Verordnung regelt die Rechte und Pflichten aller der mit der Verarbeitung von Daten in Berührung kommen neu. Große Unsicherheiten und Gefahren treffen dabei alle Unternehmen. Dies vor allem wegen der drastischen Bußgeldrahmen: bis zu 20 Mio. € oder 4% des Jahresumsatzes eines Unternehmens kann ein Verstoß kosten!

Kontrollieren Sie sich mit folgenden Fragen:

  • Brauche ich einen Datenschutzbeauftragten?
  • Wann muss ich Kunden- und Mitarbeiterdaten löschen?
  • Habe ich eine ausreichende Datenschutzerklärung?
  • Verstoße ich bei der Nutzung von WhatsApp oder sozialen Medien gegen die DS-GVO?
  • Ist meine Risikoanalyse ausreichend?
  • Wann muss ich Datenpannen melden?

Übrigens: Die Verarbeitung personenbezogener Daten beginnt schon bei der Erhebung.

Ihre Ansprechpartner in unserer Kanzlei sind RA Kirnberger für den Bereich des Arbeitnehmerdatenschutzes für den Bereich der digitalen Datenverarbeitung.