202002.28
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Faasend und Autofahren

An Faasend Autofahren

Die närrischen Feiertage stehen an, kaum einer traut sich in diesen Tagen in gewöhnlicher Kleidung vor die Tür. Beim Autofahren ist aber Vorsicht geboten. Gerade kostümierte Autofahrer müssen beachten, die Verkleidung Sicht, Gehör und Bewegungsfreiheit nicht beeinträchtigt. Bei jeder Form der Beeinträchtigung steigt das Unfallrisiko.

Zwar ist es nicht verboten, kostümiert Auto zu fahren. Problematisch wird es jedoch, wenn der Fahrer eine Maske trägt. Das Tragen eine Maske kann nämlich beispielsweise Folgen haben, wenn der närrische Fahrer geblitzt wird – höhere Bußgelder drohen.

Hinzu kommt ein weiteres Problem: Kommt es gerade wegen den eingeschränkten Handlungsmöglichkeiten zu einem Unfall, kann dies schlimmstenfalls zu Problemen versicherungsrechtlicher Art führen. Denn schnell kommt ein Versicherer auf die Idee, dass ein Fahren in Kostüm und die daraus folgende eingeschränkte Handlungsfähigkeit als grob fahrlässig anzusehen ist.

Letztlich spielt selbstverständlich auch ein Dauerbrenner an Fasching eine Rolle. Nicht nur die Kostüme können zu versicherungsrechtlichen Fragen und Ordnungswidrigkeiten führen, sondern auch, dass Viele im Rausch der Fastnachtsfeierlichkeiten vergessen, dass sie wegen den „4-5 Bierchen“ eigentlich nicht mehr Auto fahren sollten.

Bekanntlich kann es bereits ab 0,3 Promille zu Sanktionen durch die Behörden kommen. Brisant wird es, wenn die 1,1 Promille überschritten werden. Dann ist sogar eine Straftat verwirklicht. Sollte es darüber hinaus noch zu einem Unfall kommen, ist der Führerschein nur mit guter Verteidigungsstrategie wieder bis zur nächsten Faasend zurück. Und die Versicherung droht schon wieder mit Regress …

Falls wider Erwarten doch etwas vorfallen sollte, bei dem Sie fachmännische Hilfe brauchen: Rechtsanwalt Kirnberger ist Ihr Ansprechpartner bei Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Verkehr und Rechtsanwalt Kirrnberger klärt alles mit der Versicherung.

Alleh Hopp, wir wünschen eine schöne und friedliche Faasend!