202104.26
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Omas Geschenke an Enkel müssen im Pflegefall zurück

Was war passiert?

Über Jahre hinweg zahlte eine Großmutter monatlich 50 € auf Sparkonten ihrer Enkel ein. Dann wurde sie zum Pflegefall. Sie erhielt vom Sozialleistungsträger Zahlungen für ihren Lebensunterhalt.  Dieser darf das so angesparte Geld zurückfordern, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Celle (6 U 76/19).

Warum darf der Enkel das Geld nicht behalten?

Diese Zahlungen gelten nicht als sog. „privilegierte Schenkungen“ und dürfen daher zurückgefordert werden, wenn der Schenker selbst bedürftig wird und deshalb Leistungen von einem Sozialhilfeträger bezieht. Die jährlich geleisteten Beiträge seien in Anbetracht der finanziellen Verhältnisse der Großmutter als Kapitalaufbau zu betrachten und gerade nicht als Gelegenheitsgeschenk. Dem Rückforderungsanspruch war daher stattzugeben.