201708.23
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KREDITGEBÜHREN ZURÜCK FÜR GESCHÄFTSKUNDEN

Der BGH hat am 04.07.2017 ein wegweisendes Urteil zu Kreditgebühren bei Darlehensverträgen gefällt: Wie auch bei Privatleuten bereits entschieden (XI ZR 233/16) sind Klauseln unwirksam, die neben den Zinsen auch Gebühren bei der Vergabe von Krediten vorsehen.

Der BGH verwies darauf, dass sich Banken ausschließlich über die Zinsen beim verleihen von Geld finanzieren dürfen.

Das Grundsatzurteil ist nicht nur für Unternehmer interessant, die künftig Kredite aufnehmen; Solange die Ansprüche noch nicht verjährt sind, besteht die Möglichkeit, die Bank in Regress zu nehmen.

Das heißt, jeder Darlehensvertrag, der 2014 oder später abgeschlossen worden ist, sollte von uns geprüft werden!