201910.28
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Beleidigung als Kündigungsgrund

Beleidigungen und Bedrohungen in sozialen Netzwerken rechtfertigen die Kündigung des Mietvertrages.

Ein erstinstanzliches Urteil des Amtsgerichtes Düsseldorf weist darauf hin, dass dem Vermieter ein fristloses Kündigungsrecht zur Seite steht, wenn er von seinem Mieter in einem öffentlichen Beitrag in einem sozialen Netzwerk mit körperlicher Gewalt bedroht oder beleidigt wird. Das Mietverhältnis kann dann außerordentlich beendet werden.

Im vorliegenden Fall wurde die Bezeichnung „HuSo“ verwandt, was nach Auffassung des Gerichtes vom objektiven Empfängerhorizont dahingehend auszulegen sei, dass der Erklärungsempfänger als „Hurensohn“ bezeichnet werden soll, was unstreitig eine Beleidigung und damit sogar einen Straftatbestand darstelle. Das muss sich der Vermieter nicht gefallen lassen.

In einem solchen Fall sei eine fristlose Kündigung gerechtfertigt. Auf die Einhaltung einer Kündigungsfrist kommt es nicht an. Auch eine Abmahnung kann in diesem Fall entbehrlich sein.