202012.01
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Wann verjährt Betrug?

Wann verjährt Betrug? Ein Blick auf die Verjährungsfristen 

Wann verjährt Betrug eigentlich? Im Kontext des gewerbsmäßigen Betrugs stellt sich oft die Frage, wie weit die Ermittlungsbehörden in die Vergangenheit zurückgehen dürfen, denn auch im Strafrecht gilt die Verjährung. Die Strafverfolgung ist danach nicht mehr möglich. Doch welche Regelungen gelten hier konkret?

Urteil des Bundesgerichtshof

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem wegweisenden Urteil vom 8. September 2020 (4 StR 75/20) klargestellt, dass die Verjährung beim Betrug mit der Erlangung des letzten vom Tatvorsatz umfassten Vermögensvorteils beginnt. Diese Klarstellung ist wichtig, denn sie zeigt auf, ab wann die Uhr für die Verjährung tickt.

Eine weitere wichtige Erkenntnis betrifft die Unterbrechungswirkung einer Untersuchungshandlung in einem Verfahren wegen einer Vielzahl von Taten. Diese erstreckt sich grundsätzlich auf alle verfahrensgegenständlichen Taten, so der BGH. Anders ausgedrückt bedeutet dies, dass die Hemmung der Verjährung nicht nur für bekannte Taten gilt, sondern auch für völlig unbekannte, die im Zusammenhang mit der „Verdachtslage“ stehen.

Wann verjährt gewerbsmäßiger Betrug?

Gerade beim Gewerbsmäßigen Betrug muss die Polizei nicht einmal die „erste“ Tat kennen, um zu ermitteln. Alle Taten, die im Zusammenhang mit dem Verdacht stehen, können unter die Hemmung der Verjährung fallen. Allerdings betont der BGH, dass der Verfolgungswille sich klar auf eine bestimmte Tat abgrenzen muss, damit andere Taten verjähren können. Trotzdem beträgt die Verjährungsfrist auch hier fünf Jahre.

Für Personen, die mit strafrechtlichen Ermittlungen konfrontiert sind, ist es entscheidend, die richtige Taktik zu wählen. Treten Sie mit uns in Kontakt, damit wir dabei helfen, Ihre individuelle Situation zu bewerten und die beste Vorgehensweise zu erarbeiten.

 

Rechtsanwältin Laura Wilhelm Anwalt für Strafrecht Kontakt