202101.15
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Geringe Menge Drogen

Als Strafverteidiger werden wir oft mit der Aussage konfrontiert: ich hatte doch nur ein bisschen für mich dabei! Gemeint ist eine geringe Menge an Drogen. Oft besteht hier aber das Missverständnis, dass die Tat nicht verfolgt werden kann. Das ist falsch. Der Drogenbesitz ist immer strafbar. Allerdings kann unter bestimmten Kriterien von der Verfolgung der Tat abgesehen werden. Den rechtlichen Hintergrund bietet § 31 a des Betäubungsmittelgesetzes (BTMG). Diese Vorschrift regelt das Absehen von der Verfolgung. Dies aber nur, wenn

  • die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre
  • kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht
  • die Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch dienen
  • es sich um eine geringe Menge handelt.

Die Voraussetzungen müssen alle gleichzeitig vorliegen!

Eine einheitliche Regelung in der Bundesrepublik Deutschland, wann diese geringe Menge an Drogen vorliegt, gibt es nicht. Die Bundesländer haben jeweils eigene Richtlinien dazu veröffentlicht. Bei uns im Saarland handelt es sich um die Richtlinie zur Anwendung des § 31a Abs. 1 BTMG vom 7. März 1995 (Stand 19. Dezember 2002). Danach liegt eine geringe Menge Cannabis im Bereich von 6-10 g vor. Gerade bei harten Drogen fordert die Staatsanwaltschaft aber grundsätzlich eine Anklage. D. h. beim Besitz von Kokain, Haschisch, etc. kann sich der Konsument nicht darauf verlassen, dass eine Einstellung des Verfahrens erfolgt. Dieser Umstand ist ohnehin der Pferdefuß an der Angelegenheit. Denn auch wegen des Besitzes einer geringen Menge Drogen wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und entsprechend registriert. Fällt der Täter mehrfach auf, kann dies irgendwann dazu führen, dass die Staatsanwaltschaft das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung bejaht und damit § 31a Abs. 1 BTMG nicht mehr anwendbar ist.

Für den Bereich des Verkehrsrechts gibt es noch einige Besonderheiten, die bei der Fahrerlaubnis zu beachten sind. Hier verteidigt Sie Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Jarno Kirnberger.