201811.20
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Winterzeit und Streupflichten

Der Winter ist da, Schnee und Glätte machen die Straßen und Wege unsicher.

Was gilt es bei der Räum- und Streupflicht zu beachten?

Kommt es zu einem Sturz aufgrund Schnee und/oder Glätte und stellt sich heraus, dass der Grundstückseigentümer seinen Räum- und Streupflichten nicht nachgekommen ist, kann es schnell teuer werden – nämlich für den Eigentümer oder dessen Versicherung!

Regelmäßig geht die Rechtsprechung sogar davon aus, dass bei Schnee ein Sturz durch Schneeglätte oder Eis verursacht und nicht hinreichend gestreut bzw. geräumt wurde. Das heißt im Umkehrschluss, dass der Grundstückseigentümer beweisen muss, dass er seinen Pflichten nachgekommen ist.

Welche Pflichten das sind, wird nur durch einen Blick in die jeweilige Gemeindesatzung klar.

Oft besteht zugunsten des Eigentümers eine Versicherung, die jedoch ebenso oft nicht gewillt ist, anstandslos und unverzüglich für den Schaden aufzukommen.

Letztlich gilt es daher zu wissen, worauf es in solchen Fällen ankommt.

Wir kennen Ihre Rechte und helfen Ihnen dabei, diese auch durchzusetzen.

Für alle Fragen rund um die Themen Nachbarschafts- und Versicherungsrecht, wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Kirnberger unserer Partnerschaft.