202106.07
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Lärm durch Hahnengeschrei bei Sonneaufgang

Heutzutage halten immer mehr Gartenbesitzer sich Hühner im Garten. Aber aufgepasst: das Krähen eines Hahnes kann unter Umständen eine Eigentumsstörung darstellen. Im zugrundeliegenden Fall wollte ein Nachbar die Lärmbelästigung durch den nachbarlichen Hahn „Blasi“ nicht mehr weiter hinnehmen. Dieser krähte tagsüber so laut und so oft dass sich der Nachbar auf seiner 8-10 m entfernten Terrasse gestört fühlte. Das Landgericht München hat eine Eigentumsstörung durch Geräusche des Hahns festgestellt und den Hahn Besitzer verpflichtet, geeignete Maßnahmen zum Ausschluss einer zukünftigen Beeinträchtigung zu ergreifen. Das Hahnengeschrei unterscheide sich wegen seiner Plötzlichkeit sowie der besonderen Tonalität und Modulation von anderen Außengeräuschen wie Straßen- oder Fluglärm. Leider hat das Landgericht München keine Ausführungen dazu getroffen, welche Maßnahmen als geeignet erscheinen, das Krähen eines Hahns zu unterbinden.