202006.20
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Raus aus dem Leasingvertrag

Eine lange Zeit galt der sogenannte Widerrufsjoker als das Mittel der Wahl, um aus Finanzierungsverträgen oder Leasingverträgen über Kraftfahrzeuge auszusteigen. Nachdem aber der Bundesgerichtshof in seinen Entscheidungen vom 5. November 2019 für Verträge der Hersteller BMW und Ford (Aktenzeichen XI ZR 650/18 und XI ZR 11/19) sich gegen den Widerruf ausgesprochen hatte, galt diese Möglichkeit als tot.

Am 26. März 2020 hat der europäische Gerichtshof in seinem Urteil C-66/19 neues Leben in diese Frage gebracht.

Dies betrifft allerdings nur laufende Finanzierungen. Bereits abgewickelte oder beendete Verträge kann der Anwalt für den Verbraucher nicht mehr positiv umdrehen. Ein Widerruf wird wahrscheinlich wegen Verwirkung zurückgewiesen werden. Bei allen anderen Rechtsstreitigkeiten hat der europäische Gerichtshof Klauseln, die nach dem 10. 2010 verwendet worden sind, als unwirksam angesehen und einen klaren Verstoß gegen die europäische Richtlinie für Verbraucherkreditverträge gesehen. Die verwendeten Informationen entsprechend nicht der Vorgabe, Verbraucher in klarer und prägnanter Form über die Vertragsmodalitäten zu informieren. unsere Kanzlei prüft ihre Finanzierungsverträgen gerne.