202102.19
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Update: Laptop vom Jobcenter

Wir hatten vor kurzem darüber berichtet, dass das Sozialgericht Nordhausen das dortige Jobcenter im Rahmen einer einstweiligen Anordnung verpflichtet hatte, der Mutter eines schulpflichtigen Kindes, deren Schule coronabedingt geschlossen war, einen Computer mit Zubehör zur Verfügung zu stellen oder ihr für den Kauf der Geräte 500,00 € zur Verfügung zu stellen.

Dies war eine Einzelfallentscheidung. Hierbei soll es jedoch nicht bleiben.

Nach einer Weisung des Bundesarbeitsministeriums an die Bundesagentur für Arbeit sollen die Jobcenter nunmehr die Kosten für digitale Endgeräte im Regelfall bis zu einer Höhe von 350,00 € übernehmen. Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die Jobcenter ist, dass die Computer für die Teilnahme am coronabedingten Distanz-Schulunterricht erforderlich sind und keine Geräte von Dritten bereitstehen, also insbesondere keine Leihgeräte von Schulen. Die Auszahlung erfolgt jedoch nicht automatisch, sondern die Eltern müssen sich bei den Jobcentern melden. Ein gesonderter Antrag muss nicht gestellt werden. Die Eltern müssen jedoch den Bedarf benennen und diesen nachweisen, beispielsweise dadurch, dass in der Schule keine Geräte zur Verfügung stehen. Für diesen Fall reicht eine formlose Bestätigung der Schule. Erst ab Ausgaben über 150,00 € muss dann auch der Kauf der Geräte nachgewiesen werden.

Es ist zu begrüßen, dass dieses wichtige Thema nicht mehr in jedem Einzelfall von den Gerichten entschieden werden muss, sondern es nunmehr eine allgemeine Weisung gibt.