202102.16
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Jobcenter zahlt PC für Schüler

Die Mutter eine Schülerin, das die 8. Klasse besucht, beantragte beim Jobcenter die Übernahme der Kosten für einen Computer sowie Drucker nebst Zubehör für den Schulunterricht ihrer Tochter. Im Haushalt der Familie gab es bislang lediglich ein internetfähiges Smartphone. Ohne ein internetfähiges Gerät konnte die Tochter, deren Schule coronabedingt geschlossen war, jedoch nicht auf die Thüringer Schulcloud zugreifen Die Kosten für einen Computer sowie einen Drucker nebst Zubehör sind nicht durch den Regelbedarf abgedeckt.Das Jobcenter lehnte die Übernahme der Kosten ab.

Die Mutter beantragte daraufhin den Erlass einer einstweiligen Anordnung. Das erstinstanzliche Sozialgericht Nordhausen gab zunächst dem Jobcenter recht. Das Landessozialgericht Erfurt schloss sich jedoch der Argumentation der Antragstellerin an und verpflichtete das Jobcenter, der Antragstellerin einen Computer mit Zubehör zur Verfügung zu stellen oder ihr für den Kauf der Geräte 500,00 € zur Verfügung zu stellen. Eine höhere Leistung lehnte das Gericht ab. D

ie Antragstellerin muss sich nach Ansicht des Gerichtes mit einem kostengünstigeren und gegebenenfalls gebrauchten Gerät zufriedengeben. Die Entscheidung des Gerichtes ist zwar wegweisend, aber in einem konkreten Einzelfall ergangen. Bei künftigen vergleichbaren Anträgen sind daher weiter die Umstände des jeweiligen Falles zu prüfen.

Zur Prüfung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche ist Frau Rechtsanwältin Tanja Ringeisen Ihre richtige Ansprechpartnerin.