202102.24
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20 FFP2 Masken vom Sozialamt pro Woche!

In einigen Bereichen besteht nunmehr die Pflicht besteht, medizinische Masken zu tragen. Dadurch sind Diskussionen, ob Hartz-IV-Empfänger in der Corona-Pandemie ausreichend unterstützt werden, aufgeflammt. Die Bundesregierung hat sich dafür entschieden , dass Hartz IV-Empfänger mit einem einmaligen Corona-Zuschuss von 150 € unterstützt werden. Zusätzlich bekommen ca. 5 Millionen Grundsicherungsempfänger jeweils 10 kostenlose FFP2-Masken. Das Sozialgericht Karlsruhe ist in einer aktuellen Entscheidung darüber hinaus gegangen.

Ein Hartz-IV-Empfänger hat im Rahmen eines Eilverfahrens eine Kostenübernahme für FFP2-Masken beantragt. Das Jobcenter hatte einen entsprechenden Antrag des Mannes zuvor abgelehnt. Das Gericht hat in seiner Entscheidung vom 11.02.2021 dem Kläger ein Recht auf 20 kostenlose FFP2-Masken pro Woche zugesprochen. Alternativ einen Zuschuss zu seinen Hartz IV-Leistungen von 129 € pro Monat.

Das Gericht hält diese zusätzlichen Leistungen bis zum Sommeranfang am 21.06.2021 für erforderlich. Ohne Mund-Nasen-Bedeckung dieses Standards seien Empfänger von Grundsicherungsleistungen in ihrem Grundrecht auf soziale Teilhabe in unverhältnismäßiger Weise beschränkt. Auf Alltagsmasken oder OP-Masken müssen sich die Empfänger von Grundsicherungsleistungen nicht verweisen lassen, diese für den Infektionsschutz nicht gut genug geeignet seien. Da auch nur wenige Personen in der Lage sind, die hohen Sorgfalts¬anforderungen an die private Wiederverwendung von FFP2-Masken zu erfüllen, besteht im Sinne des Infektionsschutzes der Allgemeinheit zur Vermeidung einer weiteren Verbreitung des Virus‘ ein Anspruch auf mindestens täglich eine neue FFP2-Maske sowie durchschnittlich ca. 2 weitere neue Ersatz-FFP2-Masken.

Die Entscheidung ist im konkreten Einzelfall ergangen. Inwieweit sich aus dieser Entscheidung ein grundsätzlicher Anspruch von Hartz-IV-Empfängern mit Masken auswirkt, steht noch nicht fest.

Zur Klärung, ob sich in Ihrem Einzelfall ein derartiger Anspruch ergibt und zur Durchsetzung Ihres Anspruches ist Frau Rechtsanwältin Tanja Ringeisen die richtige Ansprechpartnerin.