202104.30
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Wenn das Kind vom Pony fällt

Dann kann es teuer werden. Das OLG Oldenburg hat festgestellt, dass ein Reitstall hierfür haften kann. Schadenersatz in Form von Schmerzensgeld ist die Folge.

Eine Achtjährige hatte – vertreten durch ihre Eltern – den Reitstall auf Schmerzensgeld verklagt. Es saß in der Reithalle auf dem Pony, das an einer Longe geführt wurde. Das Kind fiel vom Pony, das Pferd fiel auf das Kind und das Kind verletzte sich dabei.

Die Schmerzensgeld und Schadenersatz auslösenden Verletzungen waren der Bruch eines Beines und des Schlüsselbeins. Die Achtjährige musste daraufhin sechs Wochen im Rollstuhl sitzen.

Seinen Schaden in Form von Schmerzensgeld bezifferte es auf 10.000 Euro und bekam Recht.

Denn das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich die sog. typische Tiergefahr verwirklicht hat. Bei derartigen Ansprüchen kommt es nicht auf ein Verschulden an. Daher war es nach Auffassung des Gerichts für den Schadenersatzanspruch unerheblich, ob das Kind eventuell nicht richtig auf die Reitlehrerin gehört oder einen Fehler gemacht hat. Vor allem auch wegen des Alter der Geschädigten und der fehlenden Erfahrung, habe man mit dem Unfall rechnen müssen.

Ein weiterer Grund wieso das Schmerzensgeld zugesprochen wurde, war die Tatsache, dass die Pony zwar als ruhiges Tier bekannt war, jedoch nicht darauf getestet wurde, wie es sich verhält, wenn ein Kind einen Reitfehler macht.

Dem entsprechend wurde das Kind verhältnismäßig hoch entschädigt. Bleibt zu hoffen, dass der Reitstall entsprechend versichert war.