202007.16
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Rechtsschutz und Heiratsschwindler

Wieder einmal war leidvoll zu erfahren: Eine Rechtschutzversicherung zahlt nicht alles. So hat jedenfalls die für Versicherungsrecht zuständige 3. Zivilkammer des LG Frankenthal gegen einen Versicherungsnehmerin entschieden. Diese wollte Deckung von ihrem Rechtschutzversicherer, weil sie Schadenersatz gegen einen Heirats- bzw. Beziehungsschwindler geltend machen wollte.

Für die Versicherte doppelt bitter: Sie wurde nicht nur von ihrem ehemaligen Lebensgefährten betrogen sondern bleibt auch noch auf den Kosten sitzen.

Ihrer Ansicht nach war die Beziehung von ihm bewusst eingegangen und ausgenutzt worden, um sie zu betrügen. So habe er Darlehensverträge in ihrem Namen über insgesamt 20.000 Euro abgeschlossen, ihre Unterschrift gefälscht und sie zur Auszahlung des Betrags an ihn gebracht.

Der Versicherer berief sich jedoch auf einen hier üblichen Ausschluss. Danach ist die Rechtschutzversicherung nicht eintrittspflichtig und kann die Deckung versagen, bei „Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit nichtehelichen oder nicht eingetragenen Lebensgemeinschaften.“ Dies gilt auch, wenn die Partnerschaft beendet ist.

Die Kammer sah keinen Grund, wieso dieser Ausschluss nicht zugunsten der Versicherung wirken sollte. Insbesondere sei der innere Vorbehalt eines Heirats- oder Beziehungsschwindlers gegen eine Beziehung nach den Wertungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) für die Einordnung als nicht eheliche Lebensgemeinschaft nicht relevant.

Das heißt für die Betrogene: Sie kann zwar gegen den Ex vorgehen, jedoch mit enormen Kostenrisiko. Denn bei einem derartigen Streitwert gehen die Kosten für einen solchen Prozess schnell in den vierstelligen Bereich.

Die Entscheidung LG Frankenthal, Urteil vom 15.4.2020 (3 O 252/19) ist noch nicht rechtskräftig. Es sprechen aber gute Argumente dafür, dass dieses Urteil nicht zu beanstanden ist.

Wir kümmern uns für unsere Mandanten immer um die Auseinandersetzung mit dem eigenen Rechtschutzversicherer. Bei speziellen versicherungsrechtlichen Fragen ist Rechtsanwalt Kirnberger Ihr Ansprechpartner und hilft weiter.