202008.23
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Pflichtteilsanspruch und Hartz IV

Häufig setzt sich ein Ehepaar sich in einem sogenannten Berliner Testament gegenseitig zu Alleinerben eint. Damit ist eine Enterbung des Kindes verbunden, das dann seinen Pflichtteil geltend machen kann. Das Kind erbt dann erst, wenn der länger lebende Ehegatte verstirbt. Oft ist im Testament jedoch eine sog. Pflichtteilsstrafklausel g enthalten, dass das Kind später nichts mehr erben soll, wenn es bereits nach dem Tod des 1. Elternteils seinen Pflichtteil geltend macht. Hintergrund hierfür ist meistens, dass der länger lebende Elternteil keine Geldprobleme bekommen soll, wenn es dem Kind den Pflichtteil auszahlen muss.


Wie ist dies nun, wenn das Kind Hartz IV bekommt? Kann das Kind – insbesondere bei dieser Pflichtteilsstrafklausel – verweigern, seinen Pflichtteil geltend zu machen und weiter Hartz IV verlangen? Hintergrund dieser Fragestellung ist, dass man Hartz IV, offiziell Arbeitslosengeld II, nur bekommt, wenn man seinen Lebensunterhalt nicht bestreiten kann. Wenn man allerdings etwas erbt, kann man gegebenenfalls seinen Lebensunterhalt auch ohne Hartz IV decken.


Das Sozialgericht Mainz hat sich in einem Fall auf die Seite der Jobcenter gestellt und die Ansicht vertreten, dass der Hartz IV Empfänger den Pflichtteil geltend machen muss. Hierbei war jedoch zu beachten, dass die überlebende Mutter den Pflichtteil problemlos an ihr Kind auszahlen konnte, ohne in Geldschwierigkeiten zu kommen oder das Haus verkaufen zu müssen. Auch konnte die Mutter von dem restlichen Geld noch einige Jahre gut leben. Die Mutter konnte dann zwar nicht, wie ursprünglich vorgesehen, bis zum Ende ihres Lebens sorgenfrei leben. Dies allein führt aber nicht dazu, dass das Kind auf den Pflichtteil verzichten darf und stattdessen weiterhin Hartz IV, welches aus Steuermitteln finanziert wird, erhält.


Hieran ändert nach Ansicht des Gerichtes auch die Pflichtteilsstrafklausel nichts, da es für das Gericht völlig unklar war, wie viel dann von dem Vermögen, auf das Kind bereits mit seinem 1. Pflichtteilsverlangen verzichtet hat, überhaupt noch übrig ist. Die Argumentation des Sozialgerichts Mainz ist jedoch nicht allgemeingültig. Jeder Fall ist nach seinen Besonderheiten zu beurteilen. Zur Prüfung, ob die Aufforderung des Jobcenters auf Geltendmachung eines Pflichtteiles gerechtfertigt ist, ist Frau Rechtsanwältin Ringeisen Ihre richtige Ansprechpartnerin.