201405.05
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Neue Punkte in Flensburg

Viele werden es gehört haben: das Verkehrszentralregister und das damit verbundene Punktesystem „in Flensburg“ sind zum 1. Mai 2014 geändert worden. Doch was bedeutet das für die Autofahrer?

In der Presse wurde bisher hauptsächlich verkündet, dass der Führerschein jetzt mit 8 statt bisher 18 Punkten entzogen werden wird. Bedeutet dies, dass der „Lappen“ künftig schneller weg ist? Experten gehen davon aus, dass dies nicht der Fall sein wird.

Künftig gibt es z.B. nur noch 1 Punkt für Ordnungswidrigkeiten, 2 Punkte für grobe Ordnungswidrigkeiten und Straftaten und 3 Punkte für Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis. Auch werden die Punkte künftig nach starren Fristen gelöscht, ohne dass es eine Hemmung gibt.05

Eintragungen mit 1 Punkt werden nach 2,5 Jahren, solche mit 2 nach 5 und Straftaten mit 3 Punkten nach 10 Jahren gelöscht. Es kommen auch längst nicht mehr alle Ordnungswidrigkeiten zur Eintragung. Grundsätzlich führen nur noch solche zu einem Punkt, welche für den Verkehr besonders gefährlich sind.

Allerdings wird der Autofahrer künftig nicht mehr aufgefordert, an einem Pflichtseminar zum Punkteabbau teilzunehmen. Bei 4-5 Punkten erhält er eine Ermahnung, bei 6-7 eine Verwarnung und ab 8 wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Wegen dieser starren Regeln lohnt es sich künftig um so mehr, Bußgeldentscheidungen durch einen Anwalt überprüfen zu lassen.

Unser Partner „rund ums Auto“ ist RA Rechtsanwalt Jarno C. Kirnberger.