201010.17
1

WAS IST EIN FACHANWALT ÜBERHAUPT

Viele Kanzleien werben mit dem Titel „Fachanwalt“ – Wir auch. Was verbirgt sich hinter dieser Bezeichnung? Den Titel Fachanwalt darf ein Anwalt führen, der folgende Voraussetzungen erfüllt:

  • Mindens 3 Jahre zugelassen
  • Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse in seinem Fach (durch einen speziellen Lehrgang)
  • Nachweis besonderer praktischer Kenntnisse (durch bearbeitete Fälle)

Außerdem muss der Fachanwalt jährlich Fortbildungen nachweisen. Derzeit sind dies mindestens 15 Stunden pro Jahr. Tut er dies nicht, wird ihm der Titel von der zuständigen Rechtsanwaltskammer wieder aberkannt.

Weitere Infos finden Sie auf der Seite Fachanwalt.de.