201908.04
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Bundesliga schauen und Steuern sparen

Was der 6. Senat des BFH in seinem Urteil vom 16.01.2019 – VI R 24/16 entschieden hat, dürfte vor allem die fußballaffinen Menschen freuen: Die Aufwendungen eines Fußballtrainers für ein Sky-Bundesliga-Abo können Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit sein, wenn tatsächlich eine berufliche Verwendung vorliegt.

Der Kläger, ein Torwarttrainer, der bei einem Linzenzfußballverein angestellt war und darüber Einkünfte bezog, schloss gleichzeitig auch bei Sky ein Abonnement ab, vor allem auch über das Paket „ Bundesliga“. Bekanntermaßen verlangt der Pay-TV Sender Sky hier ein gewisses Entgelt, das der Trainer wiederrum in seiner Steuererklärung als Werbungskosten geltend machte.

Abonniert habe er den Sender aus beruflichen Gründen, nämlich um neue Kenntnisse im Rahmen seiner Tätigkeit zu erlangen. Das zuständige Finanzamt und Finanzgericht waren da anderer Meinung. Ein Sky-Bundesliga-Abonnement sei immer privat und nicht beruflich veranlasst, da der Inhalt des Pakets nicht vergleichbar einer Fachzeitschrift auf ein Fachpublikum zugeschnitten sei (FG Düsseldorf, Urt. v. 14.09.2015 – 15 K 1712/15 E – EFG 2016, 1416).

Da sich der Kläger mit dieser Entscheidung nicht einverstanden erklären wollte, legte er Revision ein. Der BFH verwies daraufhin den Rechtsstreit zurück an das FG Düsseldorf und rügte gleichzeitig, dass sich die Vorinstanz nicht weitere Feststellungen dazu getroffen hat, wie der Trainer das Abonnement tatsächlich nutze. Denn wenn eine tatsächliche, berufsbezogene Verwendung vorliegt, kann durchaus ein Abzug als Werbungskosten in Betracht kommen.

Das Finanzgericht wird nun wahrscheinlich weitere Trainer und Kollegen des Vereins vernehmen müssen, um der Sache auf den Grund zu gehen. Wir sind gespannt, wie das Finanzgericht nach der Rückverweisung durch den BFH letztendlich entscheiden wird.