200908.15
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Bergschadenregulierung – Der Countdown läuft

Die Presse hat darüber berichtet, dass erstmals ein Hauseigentümer wegen Erschütterungen seines Hauses Schadensersatz von der RAG erhält.

Die obersten Richter beim BGH haben dazu festgestellt, dass sich die Ansprüche von Bergbaugeschädigten nicht ausschließlich aus dem Bundesbergbaugesetz, son-dern auch aus anderen, allgemeinen Gesetzen ergeben können. Das ist neu!!

Die Auswirkung dieser neuen Rechtsprechung erstreckt sich auf Altfälle und auf neue Schäden, aber auch auf Fragen der „Schlussregulierung“. Hier gilt es besonders aufzupassen, da sich juristische Fragen mit technischen Problemen überkreuzen.

Welche Formulierungen sind sinnvoll? Welche Schäden sind jetzt, welche in Zukunft zu erwarten? Können später noch Ansprüche geltend gemacht werden? Welcher Gutachter beachtet die Interessen des Geschädigten? Liegt ein Baufehler oder ein Einwirken des Bergbaus vor? Wer muss was beweisen?

Bei allen Fragen den Bergschaden an ihrem Haus betreffend wenden Sie sich bitte an Herrn RA Helmut Jakob.

Beitrag von: Rechtsanwalt Helmut Jakob