Cannabisgesetz – Was ist nun erlaubt? Was bleibt verboten?
Das neue Cannabisgesetz ab April 2024: Was ist erlaubt und was bleibt weiterhin verboten?
Inhalt im Überblick:
- Cannabisgesetz ab dem 1. April 2024
- Wie viel Cannabis ist erlaubt?
- Wer darf Cannabis anbauen?
- Anbau von Cannabis im eigenen Garten
- Wo gibt es Cannabis-Samen und Cannabis-Stecklinge?
- Cannabis Social Club Regeln
- Wer darf kiffen?
- Cannabis öffentlich konsumieren
- THC im Straßenverkehr?
- Alt Verfahren wegen Cannabis Besitzes
2024 04 Cannabisgesetz: Was wird erlaubt? Was ist verboten?
Ab 1. April 2024 wurde Cannabis weitgehend legalisiert (Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften, „Cannabisgesetz“ – CanG).
Bisher war Kauf und Verkauf aber auch der Anbau von Cannabis verboten, wenn auch der Besitz kleiner Mengen schon seit langem nicht mehr strafrechtlich verfolgt wurde. Medizinisches Cannabis, zum Beispiel für Schmerzpatienten, war jedoch schon seit einigen Jahren auf Rezept legal zu verordnen.
Ab April 2024 wurde Cannabis nun auch in Deutschland von der Liste der verbotenen Betäubungsmittel gestrichen (Artikel 3 CanG ), dennoch bleiben weiterhin viele Fragen offen.
Wie viel Cannabis ist für den Privatbesitz erlaubt?
Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, dürfen bis zu 25 g (getrocknetes) Cannabis straffrei bei sich tragen und zu Hause bis zu 50 g aufbewahren. Darüber hinaus darf man zu Hause bis zu drei lebende Cannabispflanzen für den Eigenkonsum anbauen ( § 3 CanG ).
Hierbei zeigt sich schon ein erster Widerspruch, denn drei Cannabispflanzen werfen in der Regel mehr Ernte als 50 g ab, meistens pro Pflanze zwischen 20 und 30 g, oftmals aber auch deutlich mehr.
Da man Cannabis als Privatperson aber auch ab dem 1. April 2024 nicht an andere weitergeben darf, macht man sich strafbar, sobald man die Höchst Besitzmenge überschreitet.
Wer darf alles Cannabis anbauen?
Alle Erwachsenen, die in Deutschland seit mindestens sechs Monaten einen Wohnsitz oder einen gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Ist der Anbau von Cannabis im eigenen Garten erlaubt?
Grundsätzlich schon, aber auch hier darf es selbstverständlich nicht zu Belästigungen der Nachbarn z.B. durch den Geruch der Pflanze kommen.
Wo gibt es Cannabis-Samen und Cannabis-Stecklinge?
Zum einen dürfen nun Cannabis-Samen und Cannabis-Stecklinge durch sog. Anbauvereine ( § 11 CanG) an Mitglieder und Nichtmitglieder weitergegeben werden, außerdem ist es erlaubt, sich Samen aus dem EU Ausland über das Internet nach Hause zu bestellen.
Welche Regeln gelten für die Cannabis Social Clubs?
Derjenige, der einen solchen Club gründen will, muss die Erlaubnis bei der zuständigen Landesbehörde beantragen, unter anderem ein aktuelles Führungszeugnis vorlegen, unbeschränkt geschäftsfähig und in den vergangenen fünf Jahren vor Antragstellung nicht bezüglich bestimmter Delikte straffällig geworden sein ( § 11 CanG).
Pro Stadt oder Gemeinde ist eine Höchstzahl an solchen Clubs festzulegen, jeder Club darf höchstens 500 Mitglieder haben.
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, darf ein Club pro Tag 25 g und pro Monat 50 g getrocknetes Cannabis an seine Mitglieder abgeben. Außerdem sieben Samen oder fünf Stecklinge pro Monat. Mitglieder bis 21 Jahre dürfen pro Monat höchstens 30 g Cannabis über die Anbauvereinigung beziehen mit einem THC Gehalt von höchstens 10 %. Auch hier zeigt sich wieder ein Problem: der Gehalt von Gras auf dem Schwarzmarkt steigt seit Jahren an und liegt oftmals deutlich höher.
Wer darf in Zukunft alles kiffen?
Alle Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
An dieser Altersgrenze gab es erhebliche Kritik, da mehrere Studien offenbar aufgezeigt haben, dass die Gehirnentwicklung von jungen Menschen erst Anfang bis Mitte 20 abgeschlossen ist und Cannabiskonsum die Gehirnentwicklung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen beeinträchtigen kann.
Darf man in Zukunft überall in der Öffentlichkeit Cannabis konsumieren?
Klare Antwort: nein. Verboten ist der öffentliche Konsum von Cannabis in und in Sichtweiten von Schulen, Kitas, Jugendzentren und Spielplätzen, öffentlich zugänglichen Sportstätten, Freibädern und in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr ( § 5 CanG ).
Als Grenze der Sichtweite definiert das Gesetz einen Abstand von 100 m. Auf der Internetseite ( bubatzkarte.de ) kann man die verbotenen Zonen ablesen, in denen Cannabis nicht konsumiert werden darf.
Großer Kritikpunkt hierbei: wie sollen solche Zonen zukünftig polizeilich oder ordnungsbehördlich kontrolliert werden? Hierbei muss sich die Praxistauglichkeit der Zonenregelung wohl erst erweisen.
Welche Regeln gelten für THC im Straßenverkehr?
Hier galt bisher in der Straßenverkehrsordnung ein Höchstwert von einem Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) pro Milliliter Blut Serum. Nun ist ein Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC ins Gesetz geschrieben worden, kontrolliert werden soll der THC Wert per Speicheltest. In der Praxis zeigen sich allerdings oft „Misch-Konsum“ Straftaten, welche die Festlegung der Verkehrstüchtigkeit zusätzlich erschweren, wenn also THC plus Alkohol konsumiert wird und dies die Fahrtüchtigkeit deutlich verschlechtert.
Was gilt für Alt Verfahren wegen Cannabis Besitzes?
Verfahren im Zusammenhang mit Cannabis, die jetzt durch die neue Regelung betroffen sind, werden unter Umständen wieder aufgerollt. Bereits verhängte Haft- oder Geldstrafen wegen Delikten, die nach dem Gesetz in Zukunft nicht mehr strafbar sind, sollen nun erlassen bzw. eingetragene Verurteilungen aus dem Bundeszentralregister gelöscht werden. Dies bedeutet jede Menge Arbeit für die Justizbehörden. Darüber hinaus ist das Gesetz nach Meinung von Juristen nicht zu Ende gedacht. Ein Beispiel: ein Täter wurde wegen einer früheren Straftat auf Bewährung verurteilt, nun wurde er mit Cannabis erwischt. Der Straftatbestand wäre also Besitz von Betäubungsmitteln. Aufgrund der neuen Straftat und alter Gesetzeslage würde die Bewährung eigentlich widerrufen und der Betroffene müsste ins Gefängnis. Durch die Gesetzesänderung muss er aber nun so gestellt werden, als hätte es die neueste Verurteilung nie gegeben. Was ist dann aber mit einer bereits teilweise verbüßten Freiheitsstrafe?
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